Hauptinhalt

08.12.2023

ORF-Haushaltsabgabe

ORF-Haushaltsabgabe

 

Im Zuge des ORF-Reformpakets tritt ab Januar 2024 eine neue Haushaltsabgabe als Ersatz für die auslaufende GIS-Gebühr (Rundfunkgebühr) in Kraft. Diese ORF-Haushaltsabgabe ist zukünftig von allen Haushalten zu bezahlen - auch wenn diese über kein Empfangsgerät verfügen.


Die neue ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 2024 die bisherige GIS-Gebühr (Rundfunkgebühr). Sie beträgt 15,30 Euro monatlich pro Haushalt und ist von der Mehrwertsteuer und Bundesabgaben befreit.


Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe

Befreit sind jene Personen, die auch zuvor von der GIS-Gebühr befreit waren. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem bestimmten Einkommensgrenzen, sowie der Nachweis einer "hinreichenden Begründung". Alle Details zur Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe findet man hier: www.gis.at/befreiung/


Die neue Haushaltsabgabe beträgt in Niederösterreich 15,30 Euro pro Monat (183,60 Euro jährlich). Es wird keine Landesabgabe eingehoben.


ACHTUNG! Verpflichtende Anmeldung

Wer keine Anmeldung vornimmt und die Gebühr ohne Befreiung nicht entrichtet, muss mit einer Strafe in Höhe einer Jahresgebühr rechnen.


Bereits bestehende GIS-Anmeldungen sind davon nicht betroffen. Die Daten und Zahlungsinformationen werden für die neue Haushaltsabgabe übernommen.


Eine Befreiung von diesen Abgaben und Gebühren ist nur nach Antrag und hinreichender Begründung - also bei "körperlicher oder finanzieller Hilfsbedürftigkeit" - möglich.


Das trifft auf

  • Mindestsicherung
  • Studienbeihilfe
  • Pflegebeihilfe
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Menschen in der Grundversorgung
  • hör- oder sehbehinderte Menschen
  • alle Personen, die auch von der Rezeptgebühr befreit

Einkommensgrenzen für die Befreiung von der Entrichtung der Haushaltsabgabe

Alle alleinstehenden Personen mit einem Nettoeinkommen von maximal 1.110,26 Euro monatlich (Ausgleichszulagenrichtsatz) bzw. 1.276,80 Euro, sofern ein erhöhter Medikamentenbedarf besteht, können sich von der Haushaltsabgabe und Rezeptgebühr befreien lassen.


Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften gilt ein maximaler Betrag von 1.751,56 Euro netto pro Monat bzw. 2.014,29 Euro bei erhöhtem Medikamentenbedarf. Die Erhöhung des Betrags pro mitversichertem Kind liegt bei 171,31 Euro monatlich.


Derzeit darf das Netto-Haushaltseinkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, um von der Gebühr als befreit zu gelten. Diese Richtwerte sollen auch bei der neuen ORF-Haushaltsabgabe ab 2024 angewendet werden, könnten jedoch aufgrund der Inflation noch angehoben werden.


Maximales Netto-Haushaltseinkommen nach Anzahl der Personen:

  • Ein-Personen-Haushalt: 1.243,49 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 1.961,75 Euro
  • Zusatzbetrag pro weiterer Person: 191,87 Euro

Mit dem GIS-Befreiungsrechner unter www.gis.at/befreiungsrechner kann errechnet werden, ob man die Gebühr bezahlen muss oder sich aufgrund des Einkommens davon befreien lassen kann.

 

Das Antragsformular finden Sie hier:


Beilagen:

Dem ausgefüllten Antrag ist auf jeden Fall in Kopie beizulegen:

  • Kopie Ihrer Meldebestätigung sowie Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
  • Nachweis(e) zur Anspruchsgrundlage (nicht notwendig bei EAG-Kostendeckelung nach § 72a)
  • Unterlagen zu den abzugsfähigen Ausgaben 

Quelle Befreiung:


Quelle Haushaltsabgabe allgemeine Information: